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ENDBENUTZER-LIZENZBEDINGUNGEN
FÜR CUSTO MED SOFTWARE

 

1. Geltung der Lizenzbedingungen

Diese Lizenzbedingungen ("EULA"- End User License Agreement) gelten im Verhältnis zwischen dem Erwerber – nachstehend Kunde genannt – und der Firma custo med GmbH – nachstehend custo med genannt.

DURCH INSTALLATION UND/ODER VERWENDUNG DER CUSTO MED SOFTWARE, DEREN UPGRADES ODER UPDATES, DER DAZUGEHÖRIGEN MEDIEN ODER NUTZUNG DER INTERNETBASIERTEN DIENSTE, ERKLÄRT DER KUNDE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZBEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN. ANDERNFALLS IST DER KUNDE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, SOFTWARE ODER MEDIEN ZU VERVIELFÄLTIGEN ODER ZU VERWENDEN.

Es wird ferner ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der custo med Bezug genommen, die in diese Lizenzbedingungen ergänzend mit einbezogen werden und deren wesentlicher Bestandteil sind. Die AGB sind einzusehen im Internet unter www.customed.de. Auf Anforderung werden sie auch zugeschickt.

custo med lizenziert die Software an den Kunden als Lizenznehmer ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Lizenzbestimmungen.

2. Gegenstand der Lizenzgewährung

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die Einräumung der Nutzungsrechte an der auf einem Datenträger oder als Download von custo med und/oder ihren Lizenzgebern gelieferten Software.

Der Begriff Software beinhaltet:

  • Computerprogramme, Datendateien, Bilder, Datenbanken, Datenbanksysteme oder ähnliche Elemente, die normalerweise mit Computersoftware-Produkten verteilt oder verwendet werden, Versionen, Updates und Upgrades oder sonstige Ergänzungen,
  • alle damit in Verbindung stehenden Datenträger, Programmbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen und sonstigen Dokumentationen (beinhaltet physische, elektronische und online verfügbare Dokumente),
  • der zum Vertrag gehörende Lizenzschlüssel und/oder der dazugehörige  Softwareschutz-Key (im Weiteren als  custo diagnostic-Softwareschutz  bezeichnet).

Der Kunde erhält nur das Eigentum an dem körperlichen Originaldatenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, nicht aber an der Software selbst. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs.1 Nr.1, § 69a UrhG handelt und dass custo med der Lizenzgeber im Sinne des UrhG ist. Das Urheberrecht umfasst auch den Programm-Code, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und anderes Darstellungsformen innerhalb der Software.

Als Erwerber der Software erhält der Kunde lediglich das Recht, mit dem urheberrechtlich geschützten Werk umzugehen und mithin die Software für eigene Zwecke zu benutzen.

Der Umfang und die Qualität des Nutzungsrechts ergibt sich zuerst aus der der Software beigelegten Produktbeschreibung (Gebrauchsanweisung) sowie der angegebenen Spezifikation der Programmlizenzen des jeweils erworbenen Lizenzmodells- und / oder Systems.

Dem Kunden ist das Anfertigen einer Kopie des Datenträgers oder der Software, die ausschließlich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Er ist verpflichtet, auf der Kopie den Urheberrechtsvermerk von custo med anzubringen oder ihn darin aufzunehmen.

Der Kunde anerkennt, dass alle Anzeigen, Ergebnisse, die automatische Analyse und daraus resultierende Befundhinweise der Software lediglich als Vorschläge betrachtet werden dürfen und dass für die Diagnose und Therapie die Kontrolle und Beurteilung der Ergebnisse durch einen qualifizierten Arzt unerlässlich ist.

2.2 Vertragsspezifische Nutzung der custo diagnostic Software

Der Kunde ist berechtigt, die Software auf beliebig vielen Einzelcomputern und/oder auf einem beliebigen Speichermedium (z.B. Server) zu installieren.

Die Software darf nur unter Verwendung des custo diagnostic-Softwareschutzes genutzt werden.

Der Kunde hat alle Hinweise der Gebrauchsanweisung und sonstigen Anleitungen zur Software und den Modulen, passend zu seiner Version, sorgfältig zu beachten und die Software nur nach bestimmungsgemäßem Gebrauch zu verwenden.

2.3 Produktspezifische Lizenzbedingungen des custo Viewers

Der custo Viewer ist eine als solche nach außen gekennzeichnete Software, die in Form einer CD oder als Download kostenfrei erhältlich ist und die zeitlich unbegrenzt und ohne custo diagnostic-Softwareschutz genutzt werden kann.

Die Software wird lediglich als Lesezugriff lizenziert und berechtigt zum Darstellen der als Datei abgelegten custo diagnostic-Auswertungen. Mit dieser Software können Auswertungen weder erstellt noch verändert werden.

Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung der Auswertungen durch Ausdruck.

2.4 Produktspezifische Lizenzbedingungen der DEMO-Software

Die DEMO-Software ist eine Software, die in Form einer CD oder als Download kostenfrei erhältlich ist und die zeitlich unbegrenzt und ohne custo diagnostic-Softwareschutz genutzt werden kann.

Die Lizenz erlaubt lediglich eine Verwendung für Demonstrationen zur Veranschaulichung und Bewertung der custo diagnostic Software. Die DEMO-Software ist in der Funktionalität möglicherweise eingeschränkt und bietet dem Endbenutzer nur die Möglichkeit zum Speichern von DEMO-Auswertungen.

DEMO-Auswertungen können nicht in die custo diagnostic Software (Vollversion) übernommen werden.

3. Beschädigung oder Verlust des custo diagnostic-Softwareschutzes

Der custo diagnostic-Softwareschutz wird im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung von custo med nur dann gegen eine Bearbeitungsgebühr ersetzt, wenn der Kunde nachweist, dass er das Nutzungsrecht an der Lizenz ordnungsgemäß erworben hat.

Dies ist auch dann notwendig, wenn die Lizenz wegen einer erneuten Authentifizierung des Kundencomputersystems ersetzt werden muss.

custo med übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung, falls dem Kunden der custo diagnostic-Softwareschutz durch Verlust, Diebstahl oder in sonstiger Weise abhanden kommt.  custo med behält sich das Recht vor, auf Anzeige des registrierten Kunden über den Verlust die im custo diagnostic-Softwareschutz  gespeicherten Lizenzen zu sperren. Ein Ersatz der Lizenzen ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Kunden oder einer polizeilichen Anzeige und gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.

4. Upgrades und Updates

Diese Lizenzbedingungen gelten auch für Upgrades, Updates oder Ergänzungen und internetbasierte Dienste der Software, die custo med dem Kunden möglicherweise bereitstellt, sofern er über eine gültige Lizenz für die vorherige oder geringer wertige Version der Software verfügt.

Diese Lizenz räumt dem Kunden nicht automatisch ein Recht auf irgendwelche Erweiterungen oder Aktualisierungen der Software ein.

UPDATES sind definiert als neue Versionen der Software, in denen sich die Hauptversionsnummern nicht geändert haben (Die Hauptversionsnummern sind die erste und zweite Ziffer der Versionskennzeichnung der Software. Beispiel: Die Hauptversionsnummern von „1.2.3.4.“ sind 1.2.)

Verfügbare UPDATES werden kostenlos von custo med über die autorisierten custo med-Vertriebspartner zur Verfügung gestellt. Kosten für die Beschaffung und/oder Installation der UPDATES müssen vom Kunden getragen werden.

5. Übertragung von Rechten / Veräußerung

Der Kunde ist berechtigt, seine aus diesen Lizenzbedingungen sich ergebenden Rechte zur Nutzung der Software als Ganzes an einen Dritten zu übertragen.

custo med wird der Übertragung an einen Dritten unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:

a)   Der bisherige Lizenznehmer übergibt dem Dritten alle Bestandteile des Softwareproduktes (Original-Datenträger) einschließlich sämtlicher Komponententeile, eventueller Upgrades, Updates und Aktualisierungen, den custo diagnostic-Softwareschutz und dazugehöriges schriftliches Dokumentationsmaterial sowie eine Ausfertigung dieser Lizenzbedingungen.

b)   Der Kunde löscht alle anderen Kopien, insbesondere auf Datenträgern und Fest- oder Arbeitsspeichern einschließlich Sicherungskopien und gibt die Nutzung endgültig auf. Er bestätigt custo med schriftlich die Erfüllung dieser Pflichten.

c)   Der Dritte erklärt gegenüber custo med schriftlich, dass er die oben genannten Komponenten erhalten hat und dass er diese Lizenzbedingungen als Rechtsverhältnis zwischen sich und custo med anerkennt.

d)   Es stehen der Übertragung aus Sicht von custo med keine wichtigen Gründe entgegen.

Mit der Weitergabe der Software an einen Dritten erlischt die Berechtigung zur Nutzung der Software, des dazugehöriges schriftliches Dokumentationsmaterials sowie aller sonstiger Komponententeile (custo diagnostic-Softwareschutz).

6. Bindung an die Lizenzbedingungen

Diese Lizenzbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit. Der Kunde ist jedoch berechtigt, diese jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber custo med aufzukündigen. Mit der Kündigung erlöschen die in diesen Lizenzbedingungen genannten Nutzungsrechte.

Der Kunde ist verpflichtet, die Originaldatenträger, das gesamte schriftliche Material, alle Kopien der Software zu vernichten und auf Verlangen die vollständige Vernichtung custo med schriftlich zu versichern.

custo med kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch custo med nicht unterlässt.

Unbefugtes Kopieren der Software, zugehöriger Dokumentationen oder des Lizenzschlüssels beendet den Vertrag automatisch.

7. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände oder Sachverhalte (z.B.: Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, geheim zu halten, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur denjenigen Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen.

custo med speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dem stimmt der Kunde zu.

8. Veröffentlichungsbeschränkung

Der Kunde anerkennt hiermit, dass Verarbeitung, Vervielfältigung (Kopien jeglicher Art) oder eine Verbreitung durch öffentliche Präsentationen jeglicher Softwareelemente und Darstellungen für kommerzielle Zwecke nur mit ausdrücklicher Zustimmung von custo med gestattet sind.

9. Vervielfältigung und Urheberrecht

Eine Veränderung der urheberrechtlich geschützten Software ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Art und Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Ferner ist es dem Kunden untersagt, den Binärcode der Software zu verändern, um auf irgendeine Weise die Funktionen oder die Verwendung des custo diagnostic-Softwareschutzes zu verändern und/oder zu umgehen.

Jede nicht ausdrücklich genehmigte und daher vertragswidrige Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise ohne custo diagnostic-Softwareschutz genutzt wird oder Änderungen an der Software vorgenommen werden.

Auch die Gebrauchsanweisung sowie die zur Software gehörende Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist untersagt.

10. Mängelhaftung, allgemeine Haftung und Schadensersatz

custo med verschafft dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln.

a)   Für Sachmängel gelten folgende Regelungen:

(1)  Produktbeschränkungen, die nur zu einer unerheblichen Einschränkung der Nutzbarkeit der Software führen, bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Softwareumgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren.
Angaben in Dokumentationen und/oder Werbematerialien, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten des Softwareproduktes beziehen, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung und Entwicklung unterliegen.

(2)  Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. Dabei hat der Kunde insbesondere eventuell erforderliche Einstellungen an seinen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. Server vorzunehmen.
Die Verschlüsselung und/oder andere Maßnahmen zum Schutz der Daten obliegen der Verantwortung des Kunden.
Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- und Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten von custo med.

(3)  Der Kunde ist darüber unterrichtet, dass in geeigneten Zeitabschnitten, mindestens jedoch einmal täglich, eine Sicherung sämtlicher Daten zur Vermeidung von Datenverlusten empfohlen wird und dass dies ausschließlich seiner Verantwortung unterliegt.

(4)  custo med erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines Updates oder dadurch erfolgen, dass custo med Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Der Kunde wird custo med bei der Mängelanalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er die auftretenden Probleme konkretisiert und umfassend beschreibt, Analysedaten wie Log-Datei(en) (z.B. Error.log), Konfigurationsdatenbank, Patientenstammdatenbank, Auswertungsdateien (*.cst) zur Verfügung stellt und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumt.

(5)  custo med kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Dasselbe gilt, wenn kein Mangel gefunden wird oder ein Mangel unzureichend oder falsch gemeldet wurde. Die Beweislast liegt beim Kunden.

(6)  Soweit vorstehend nichts anders geregelt ist, wird eine weitergehende Sachmängelhaftung von custo med ausgeschlossen. Insbesondere entfällt die Mängelhaftung, wenn und soweit die Software durch den Kunden unsachgemäß behandelt wird oder in einer defekten oder nicht kompatiblen Hard- oder Softwareumgebung benutzt wird. Gleiches gilt für den Fall, wenn der Kunde unberechtigt Änderungen der Software vornimmt.

b)   Für Rechtsmängel gilt Folgendes:

(1)  custo med gewährleistet, dass der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet custo med dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

(2)  Der Kunde unterrichtet custo med unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte gegen ihn geltend machen. custo med wird nach ihrer Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Kunde darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. custo med wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.

c)   Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatz gilt die nachfolgende Ziffer 10 d.

d)   Für Schadensersatzansprüche gilt Folgendes:

custo med leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:

(1)  bei Vorsatz sowie bei Übernahme einer Garantie bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit.

(2)  bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte,

(3)  in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, bei Mängelansprüchen und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die Höhe des für die Software aufgewendeten Preises zum Zeitpunkt des Kaufes pro Schadensfall und auf das Doppelte dieses Betrages für sämtliche Schadensfälle aus diesem Vertragsverhältnis.

Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. custo med steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

11. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängel (Ziffer 10) verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung.

Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs.2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn.

12. Sonstiges

Für diese Lizenzbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Von custo med autorisierte Vertriebspartner oder Hilfspersonen sowie sonstige Lizenznehmer sind nicht berechtigt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen oder custo med durch zusätzliche Aussagen, Zusicherungen oder Garantien zu verpflichten.

Mündliche Zusagen durch autorisierte Vertriebspartner oder Hilfspersonen von custo med bedürfen der schriftlichen Bestätigung von custo med.

 

EULA-09-05-2018-End-User-Licence-Agreement-custo-med-Software-DK-1069-DE-003.pdf