You are here: GTC

Allgemeine Geschäftsbedingungen der custo med GmbH

I.        Allgemeines, Geltungsbereich

1.     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge der custo med GmbH (nachfolgend „custo med“ genannt) mit Ihren Kunden über die Lieferung ihrer Produkte und/oder der Erbringung eines Services, insbesondere die Bereitstellung von Software und deren Updates/ Upgrades und die Erbringung verbundener Dienstleistungen.

2.     Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.     Zusätzlich zu diesen AGB finden das EULA (End User License Agreement) für die Verwendung aller custo med Software Anwendung, welches dem Kunden mit der Lieferung solcher Produkte zur Verfügung gestellt wird, aber auch einzusehen im Internet unter www.customed.de. Auf Anforderung wird sie auch zugeschickt.

4.     Diesen AGB wiedersprechende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von custo med nicht anerkannt, ausgenommen in Fällen, in denen custo med dies schriftlich bestätigt hat.

II.        Preise und Zahlungsbedingungen

1.     Angebote von custo med sind freibleibend. Abweichungen oder Änderungen, die mündlich oder durch Vertreter von custo med getroffen worden sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von custo med.

2.     Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise sind Netto Preise. Kosten für Verpackung, Porto und Lieferung, Montage, Versicherung und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet.

3.     Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist custo med berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltend zu machen.

4.     Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht einem Kunden, falls er Unternehmer ist, nur zu, wenn der Anspruch auf den das Recht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist, auch wenn er nicht Unternehmer ist, nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

III.        Eigentumsvorbehalt

1.     custo med behält sich das Eigentum an der verkauften/gelieferten Ware bis zu Erfüllung aller Forderungen – auch älterer, künftiger und bedingter Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2.     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und darüber hinaus auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

3.     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde custo med unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit custo med seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, custo med die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den bei custo med entstandenen Schaden.

4.     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an custo med in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab. Übersteigt der Wert der an custo med eingeräumten Sicherheiten die Gesamtansprüche um mehr als 20%, ist custo med verpflichtet, Sicherheiten im übersteigenden Volumen freizugeben.

IV.        Liefer- und Leistungszeit, Rücknahmeverpflichtungen

1.     Die Lieferverpflichtung von custo med wird durch die Auftragsbestätigung von custo med, diese Bedingungen und das EULA (je nach Anwendbarkeit) geregelt. Sofern nicht zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.

2.     Bei Versendung der Ware kann custo med die Beförderungsmittel und den Versandweg, unter Ausschluss jeder Haftung, selbst auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit custo med grob fahrlässig handelt oder es zur Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit kommt.

3.     Von custo med genannte Liefertermine und Fristen sind unverbindlich.

4.     Werden Produkte und/oder Services von custo med auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr für Schäden und Verlust mit der Aufgabe zum Versand durch custo med auf den Kunden über. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist custo med nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden verpflichtet. Die Kosten trägt der Kunde.

5.     Wird eine Software heruntergeladen, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er den erforderlichen Software-Schlüssel erhalten hat.

6.     custo med kann Teillieferungen erbringen, wenn eine Teillieferung für den Kunden zumutbar ist und nicht die Interessen des Kunden erheblich beeinträchtigt.

7.     Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, sofern custo med die Verzögerung nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

8.     custo med ist berechtigt, jederzeit - auch nach der Lieferung - vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, aufgrund mangelnder Kreditwürdigkeit des Kunden, die Erfüllung der Ansprüche von custo med gefährdet scheinen. Tritt custo med zurück, ist der Kunde verpflichtet, custo med 20% des Auftragswertes als pauschalen Aufwendungsersatz zu zahlen, sofern nicht custo med die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass custo med ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Hatte custo med bereits geliefert, so ist der Kunde zur unverzüglichen, kostenlosen Rücksendung der Ware an custo med verpflichtet.

9.     custo med ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn es bei custo med oder deren Lieferanten aufgrund von Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, die von custo med nicht zu vertreten sind, zu Leistungsstörungen nicht nur vorübergehender Art kommt.

V.        Untersuchungspflichten und Mängelanzeige

1.     Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackung und die Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu kontrollieren und dem Spediteur jedwede Schäden sofort zu melden.

2.     Offensichtliche Mängel, einschließlich Transportschäden, sind custo med in Schriftform unverzüglich, jedoch in jedem Fall spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt.

3.     Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von custo med gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

VI.        Gewährleistung und Haftung

1.     Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, entsprechen Waren von custo med dem aktuellen Stand der Technik und stimmen mit den jeweils von custo med zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, inklusive etwaiger gesonderter Lizenzvereinbarungen und/oder Lizenzbestimmungen der custo med (EULA) für die Software.

2.     custo med übernimmt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gewährleistung dafür, dass die Ware, insbesondere Software, hinsichtlich ihrer Funktionsweise im wesentlichem der Produktbeschreibung entspricht, sofern die Waren in einem der von custo med getesteten Referenzsysteme genutzt wird. Die Angaben zu Referenzsystemen wird von custo med auf entsprechende Anfrage mitgeteilt.

3.     Der Kunde ist darüber unterrichtet, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik Programmfehler in Software trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt nicht sicher ausschließen lassen und dass Software und Hardware in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten.

4.     Für den Fall, dass Fehler oder Unvollständigkeiten der Angaben auf fehlerhaften Daten Dritter beruhen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

5.     Der Kunde verpflichtet sich, custo med alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von ähnlichen Maßnahmen anzeigende Umstände, sind custo med vom Kunden umgehend mitzuteilen.

6.     Vom Kunden mitgeteilte Fehler, insbesondere objektivierbare, vom Kunden gemeldete Datenfehler, werden von custo med sobald wie möglich beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird von custo med eine Ausweichlösung entwickelt werden.

7.     Wird auf Wunsch des Kunden fremde Individual- oder Standardsoftware in von custo med gelieferte Systeme integriert, so haftet custo med nicht für die Kompatibilität und Funktion.

8.     custo med übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und ungeeignete Betriebsmittel. custo med haftet ferner nicht für Schäden die daraus entstehen, dass der Liefergegenstand in Räumen untergebracht ist, die bauliche Mängel aufweisen oder in denen der Liefergegenstand chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen oder verschmutzter Luft ausgesetzt ist.

9.     custo med übernimmt ferner keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass das Geräte in Kombinationen mit von custo med nicht geprüften und/oder bestätigten (Referenz-)Systemen betrieben werden, ferner nicht für solche Schäden, die auf fehlendem oder mangelhaftem Studium der Produktbeschreibung, Gebrauchsanweisung oder deren mangelhafte Umsetzung des Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

10.   custo med erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Art der Nacherfüllung kann custo med frei wählen.

11.   Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

12.   Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, des Kunden, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern custo med nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie für die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.

VII.        Verjährung

1.     Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängel verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung.

2.     Für sonstige Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs.2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn.

VIII.        Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.     Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist München. custo med ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Geschäftssitz zu verklagen.

IX.        Schlussbestimmungen

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen.

2.     Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3.     Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kundenbezogener Daten, welche zum Zweck der Geschäftsabwicklung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften notwendig sind, ausdrücklich zu. custo med macht die Vertragsdaten nur denjenigen Mitarbeitern und autorisierten Servicepartnern zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen.

Stand: Mai 2018, DK-1324 V002

AGB-09-05-2018-Allgemeine-Geschäftsbedingungen-DK-1324-DE-002.pdf